AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Regeln für Ihre Buchung und für einen angenehmen Aufenthalt in bei Europarcs
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Ihre Buchung einer Unterkunft und für die Nutzung der EuroParcsEinrichtungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus drei Teilen: den RECRON-Bedingungen, den
EuroParcs-Buchungsbedingungen und der Parkordnung. Wenn Sie eine Buchung bei EuroParcs vornehmen,
erklären Sie sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. EuroParcs lehnt alle Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ab, auf die Sie sich beziehen oder die von Ihnen verwendet werden. Wir bitten Sie, diese Regeln
zur Kenntnis zu nehmen und an deren Einhaltung mitzuwirken. Wo von „er/ihm/sein“ die Rede ist, kann auch
„sie/ihr/ihr(e)“ gelesen werden.
RECRON-BEDINGUNGEN
EuroParcs ist mit HISWA-RECRON verbunden, einer Unternehmerorganisation von Betrieben aus den Bereichen
Wassersport und Freizeit, die die Interessen dieser Betriebe auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
vertreten (hiswarecron.nl). Die RECRON-Bedingungen wurden in Zusammenarbeit mit dem ANWB und dem
Verbraucherverband erstellt. Diese RECRON-Bedingungen können von angeschlossenen Mitgliedern verwendet
werden. Dadurch herrscht sowohl für EuroParcs als auch für die Gäste Klarheit über Bezahlung, Stornierung und
Haftung.
EuroParcs muss sich an die RECRON-Bedingungen halten. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Problem auftritt,
das Sie und EuroParcs nicht gemeinsam lösen können, können Sie sich an die Streitschlichtungskommission für den
Freizeitbereich (Geschillencommissie Recreatie) wenden. Wie Sie handeln können, können Sie in diesen RECRONBedingungen nachlesen.
Die RECRON-Bedingungen sind für alle mit HISWA-RECRON verbundenen Unternehmen gleich. EuroParcs hat
jedoch seine eigenen zusätzlichen Regeln für die Buchung und den Aufenthalt, die in den EuroParcsBuchungsbedingungen und in der Parkordnung festgelegt sind.
EUROPARCS-BUCHUNGSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den oben genannten RECRON-Bedingungen und
beziehen sich auf die Buchung, Änderungen, Zahlung und Kaution.
PARKORDNUNG
Um einen möglichst angenehmen und sicheren Aufenthalt und Erholung zu ermöglichen, gelten in jedem EuroParcsPark (im Folgenden auch „Park“ genannt) eine Reihe von Regeln. Die Parkordnung gilt für jeden Nutzer des Parks je
nach Art des Aufenthalts: Saisonstandplatz, touristischer Aufenthalt, Ferienunterkunft oder Gruppenunterkunft. Unter
„Nutzer“ wird verstanden: der Gast, die Mitglieder seiner Gesellschaft, die Parkverwaltung, das EuroParcs-Personal
und die von EuroParcs beauftragten Dritten. Im Sinne dieser Geschäftsordnung wird unter dem Begriff „Gast“
verstanden: die Person, die mit EuroParcs einen Vertrag über die Vermietung/Nutzung der Unterkunft/des Stellplatzes
und/oder anderer Einrichtungen abschließt. Der Gast und die mit ihm zusammenwohnenden Personen werden als
„Gesellschaft“ bezeichnet. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass die Personen, die ihn besuchen, sich ebenfalls an die
Parkordnung halten. Gäste, die sich nicht an die für alle geltenden Verhaltensregeln halten, können von der
Parkverwaltung aufgefordert werden, den Park sofort zu verlassen.

EUROPARCS-BUCHUNGSBEDINGUNGEN


Artikel 1: Vertrag

EuroParcs bearbeitet nur Buchungen von Gästen, die
mindestens 18 Jahre oder älter sind und sich selbst gemäß
Buchung im Park aufhalten werden.

EuroParcs behält sich das Recht vor, abweichende
Buchungsanfragen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
Gruppen, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu
diesem Zweck zusätzliche Regeln aufzustellen.

Ein Vertrag zwischen dem Gast und EuroParcs kommt in dem
Moment zustande, in dem EuroParcs die vom Gast
vorgenommene Buchung bestätigt hat. Der Gast hat die
Buchungsbestätigung unverzüglich nach Erhalt auf ihre
Richtigkeit zu überprüfen. Eventuelle Unrichtigkeiten müssen
EuroParcs unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von acht
(8) Tagen gemeldet werden.

Für den Vertrag, den der Gast mit EuroParcs abschließt, gilt kein
Widerrufsrecht von 14 Tagen (Bedenkzeit).

Der Vertrag betrifft die Anmietung einer Unterkunft einschließlich
Bettwäsche und/oder die Nutzung der Einrichtungen für
Freizeitzwecke (für die maximale Anzahl von Personen, die auf
der EuroParcs-Website für die betreffende Unterkunft aufgeführt
sind), die ihrem Wesen nach von kurzer Dauer ist und die
Grundlage des Vertrags bildet.

EuroParcs hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit sofortiger
Wirkung zu kündigen, wenn personenbezogene Daten des
Gastes und/oder seiner Gesellschaft bei der Buchung
unvollständig und/oder falsch angegeben werden. In einem
solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des vereinbarten
Preises oder eines Teils davon.

EuroParcs kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,
wenn der Gast die Verpflichtungen aus dem Vertrag, diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Gesetzen und
Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß einhält. Die
Kündigung kann vor oder nach der Ankunft im Park erfolgen.

Der Vertrag zwischen dem Gast und EuroParcs unterliegt
ausschließlich niederländischem Recht.

EuroParcs hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingung
en jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. In diesem Fall
veröffentlicht EuroParcs die neue Version auf seiner Website,
die automatisch gilt und die vorherigen Versionen ablaufen.


Artikel 2: Änderung der Buchung

Wenn der Gast nach Vertragsabschluss Änderungen am Vertrag
vornehmen möchte, ist EuroParcs nicht verpflichtet, dem
zuzustimmen. Wenn eine Änderung möglich ist und EuroParcs
diese auf Wunsch des Gastes vornimmt, kann EuroParcs neben
den eventuellen zusätzlichen Kosten der geänderten
Dienstleistungen auch die Kosten der Änderungen in Rechnung
stellen.

Wenn der Gast und EuroParcs ausdrücklich vereinbart haben,
dass der Gast durch einen neuen Gast ersetzt wird, haftet der
Gast gesamtschuldnerisch mit dem neuen Gast gegenüber
EuroParcs für die Zahlung des vereinbarten Preises, etwaiger
Änderungskosten und aller zusätzlichen Kosten, die sich aus
dem Austausch ergeben, sowie für etwaige Stornierungskosten.

Der Gast kann eine vorgenommene Buchung bis zu 28 Tage vor
dem Ankunftsdatum ändern. Änderungen innerhalb von 28
Tagen vor dem Ankunftsdatum sind nicht zulässig.

Wenn der Gast eine vorgenommene Buchung ändern möchte
und die daraus resultierende neue Buchung anschließend
storniert, entspricht die Stornierungsgebühr der neuen Buchung
dem Betrag, der für die Stornierung hätte gezahlt werden
müssen, wenn die zuvor vorgenommene Buchung storniert
worden wäre.

Wenn der Gast den Vertrag über die vereinbarte Dauer hinaus
fortsetzen möchte und EuroParcs dem zustimmt, hat EuroParcs
jederzeit das Recht, eine Unterkunft zuzuweisen, ohne dass dem
Gast daraus Ansprüche entstehen.


Artikel 3: Höhere Gewalt

Höhere Gewalt seitens EuroParcs liegt vor, wenn die Ausführung
des Vertrags ganz oder teilweise, vorübergehend oder
anderweitig durch Umstände behindert wird, die außerhalb der
Kontrolle von EuroParcs liegen, wie z. B. die Kriegsgefahr,
Epidemien, unerwarteten staatlichen Maßnahmen,
Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Bränden, Blockaden,
Streiks oder anderen Hindernissen.

Für den Fall, dass EuroParcs aufgrund höherer Gewalt
vorübergehend nicht in der Lage ist, den Vertrag ganz oder
teilweise zu erfüllen, kann EuroParcs dem Gast eine geeignete
Alternative zum bereits vereinbarten Preis anbieten. Wenn der
Gast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet
EuroParcs den vereinbarten Preis (bzw. den bereits gezahlten
Teil), ohne dass EuroParcs verpflichtet ist, dem Gast einen
Schadensersatz zu zahlen.


Artikel 4: Bezahlung

Zusätzlich zum vereinbarten Preis für die Anmietung der
Unterkunft (einschließlich Reinigungskosten und
Reservierungskosten) ist der Gast verpflichtet, auch Kosten für
die obligatorische Anmietung von Bettwäsche sowie
Touristensteuer zu zahlen.

Preisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr
genutzt werden, nachdem die Buchung von EuroParcs bestätigt
wurde.

Bei einer Buchung, die mehr als 8 Wochen vor dem
Ankunftsdatum erfolgt, zahlt der Gast sofort als Anzahlung 50 %
des vereinbarten Preises.

Den Restbetrag des vereinbarten Preises hat der Gast
spätestens 8 Wochen vor dem Ankunftsdatum zu bezahlen.

Bei einer Buchung innerhalb von 8 Wochen vor dem
Ankunftsdatum hat der Gast direkt den vollen vereinbarten Preis
zu zahlen.

Bei verspäteter Zahlung des vereinbarten Preises kommt der
Gast sofort in Verzug. EuroParcs sendet dem Gast dann eine
Zahlungserinnerung, um den fälligen Betrag vom Gast zu
erhalten. Wenn die (An-)Zahlung immer noch nicht geleistet wird,
ist EuroParcs gezwungen, die Buchung in Übereinstimmung mit
den Stornierungsbedingungen, die in den RECRONBedingungen enthalten sind, zu stornieren.


Artikel 5: Kaution

Bei der Buchung oder Ankunft im Park kann der Gast um eine
Kaution gebeten werden, die über einen Zahlungslink in „Mein
EuroParcs“ oder über eine Kartenzahlung bei der Ankunft im
Park geleistet werden kann. Wenn die Zahlung nicht erfolgt,
20260120 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienunterkünfte Niederlande Fassung: V3.0 Januar 2026 – DE 5/10
kann EuroParcs dem Gast den weiteren Zugang zum Park
verweigern.

Die Kaution wird anschließend auf das Konto des Gastes
zurückerstattet, sofern die Unterkunft nach der Kontrolle für in
Ordnung befunden wurde. Eventuelle Schäden am Park (z.B.
Stellplatz, Unterkunft, Grundstück, Parkanlagen, Grünanlagen,
Straßen Wege usw.) werden vom Gast zurückgefordert und/oder
von der Kaution abgezogen.

Das Verursachen von Belästigung kann ein Grund sein, die
Kaution (teilweise) einzubehalten.


PARKORDNUNG
Artikel 1: Allgemeines
Jeder Gast muss alle Nutzer des Parks, ihre Privatsphäre, Ruhe und ihr
Eigentum respektieren;

darf keine Belästigung (Lärm, Geruch, Rauch, Verschmutzung
usw.) für Benutzer des Parks verursachen oder sich in einer
Weise verhalten, die die öffentliche Ordnung stört und/oder die
gute Atmosphäre im oder in der unmittelbaren Umgebung des
Parks stört;

hat sich so zu verhalten, dass er sich oder Dritte nicht gefährdet
oder ein unnötiges Risiko eingeht, sich selbst oder Dritte zu
gefährden und/oder Dritten, seinem eigenen Eigentum und/oder
dem Eigentum Dritter Schaden zuzufügen. Der Gast ist
verpflichtet, die hierfür erforderlichen Vorkehrungen zu treffen;

muss ab dem 14. Lebensjahr immer ein gültiges Reisedokument
oder einen Personalausweis (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein, Ausländerausweis) mit sich führen;

muss den Anweisungen des EuroParcs-Personals und der von
EuroParcs beauftragten Dritten, die Arbeiten im Park ausführen,
Folge leisten;

muss die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten,
unabhängig von den Bestimmungen dieser Parkordnung.
Artikel 2: Ankunft und Abreise
Ankunft

Die gemietete Unterkunft steht am vereinbarten Ankunftstag ab
16:00 Uhr zur Verfügung.

Der Gast (Hauptbucher) muss beim Check-in an der Rezeption
ein gültiges Reisedokument oder einen Personalausweis
vorlegen. Das EuroParcs-Personal kann den Gast auffordern,
auch die Ausweisdokumente aller anderen Personen
vorzulegen, die sich in der Unterkunft aufhalten werden. Bei der
Ankunft im Park außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption
muss der Gast vor 12:00 Uhr des auf den Ankunftstag folgenden
Tages gegen Vorlage der Ausweisdokumente einchecken.
Wenn der Gast diese nicht vorlegen kann, kann die
Parkverwaltung dem Gast und seiner Gesellschaft den weiteren
Zutritt verweigern.

EuroParcs ist gesetzlich verpflichtet, ein durchgängiges
Nachtregister zu führen, in dem der Name, der Wohnort, das
Ankunfts- und Abreisedatum des Gastes eingetragen sind.
Abhängig von der lokalen Gesetzgebung der Gemeinde, in der
sich der Park befindet (APV), ist EuroParcs verpflichtet, den Gast
zu bitten, zusätzliche Informationen (z. B. Name und Adresse
und/oder Geburtsdaten) aller Personen mitzuteilen, die sich in
der Unterkunft aufhalten werden. Diese Informationen können
von der Gemeinde, in der sich der Park befindet, angefordert
werden. Aus Sicherheitsgründen muss der Gast in jedem Fall
angeben, wie viele Erwachsene (18+ Jahre) und Minderjährige
(0-2 Jahre, 3-11 Jahre und 12-17 Jahre) in der Unterkunft
übernachten werden. Diese Informationen sind im Falle von
Notfällen im oder um den Park erforderlich. Für die
Rettungsdienste ist es wichtig zu wissen, wie viele Personen
welcher Altersgruppen sich im Park oder in einer Unterkunft
befinden. Wenn der Gast dieser Sicherheitspflicht nicht
nachkommt, kann die Parkverwaltung dem Gast und/oder seiner
Gesellschaft den weiteren Zutritt verweigern.

Beim Check-in erhält der Gast den Schlüssel oder eine andere
Zugangsmöglichkeit zur Unterkunft und zur Schranke, die
innerhalb der vom Park festgelegten Öffnungszeiten geöffnet
werden kann. Es ist nicht gestattet, Schlüssel oder andere
Zugangsmittel an andere Personen als die Gesellschaft des
Gastes weiterzugeben.

Wenn der Gast den Schlüssel zur Unterkunft über ein
Schließfach oder anderweitig kontaktlos abholt, muss sich der
Gast am Tag nach dem Ankunftstag vor 12:00 Uhr an der
Rezeption melden.

Die Unterkunft wird sauber, in gutem Zustand, ohne Mängel oder
technische Defekte geliefert. Wenn der Gast einen Mangel
feststellt, muss er dies innerhalb von zwei (2) Stunden nach
seiner Ankunft an der Rezeption melden. Wird der Mangel nicht
innerhalb dieser Frist gemeldet, gilt die Unterkunft als in gutem
Zustand geliefert. Bei der Ankunft an der Unterkunft außerhalb
der Öffnungszeiten der Rezeption muss der Gast den Mangel
vor 12:00 Uhr des auf den Ankunftstag folgenden Tages melden.
Abreise

Am vereinbarten Abreisetag müssen der Gast und seine
Gesellschaft die Unterkunft bis 10:00 Uhr verlassen.

Bei der Abreise muss der Gast die Unterkunft besenrein, in
gutem Zustand, ohne Mängel oder technische Defekte und frei
von persönlichen Gegenständen hinterlassen.

Sämtliches Geschirr muss sauber in die Schränke gestellt
werden.

Der Kühlschrank und die Spülmaschine müssen bei der Abreise
sauber und leer sein.

Die gemietete Bettwäsche muss in einem Kissenbezug
gesammelt und bei der Abreise im Flur der Unterkunft
hinterlassen werden.

Der Hausmüll muss in den dafür vorgesehenen Containern des
Parks entsorgt werden.

Falls vorhanden, muss ein offener Kamin sauber hinterlassen
werden.

Der erhaltene Schlüssel oder ein anderes Zugangsmittel muss
an der Rezeption des Parks abgegeben werden.

Wenn der Gast diese An- und Abreiseregeln nicht einhält, ist die
Parkverwaltung gezwungen, die Arbeiten für den Gast
auszuführen und ist berechtigt, dem Gast die damit verbundenen
20260120 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienunterkünfte Niederlande Fassung: V3.0 Januar 2026 – DE 6/10
Kosten in Rechnung zu stellen, mit einem Mindestbetrag von
50,00 €.


Artikel 3: Nutzung der Unterkunft

Die vom Gast gewählte Unterkunft darf nur zu Freizeitzwecken
genutzt werden.

Unter einer widersprüchlichen Nutzung zu Freizeitzwecken wird
in jedem Fall verstanden: (i) die Nutzung für einen dauerhaften
oder vorübergehenden Aufenthalt (auch in Verbindung mit dem
Fehlen einer tatsächlichen Wohnadresse an einem anderen
Ort), unabhängig davon, ob sie auf Arbeit zurückzuführen ist
oder nicht, (ii) die Nutzung zu kommerziellen Zwecken in
jeglicher Form, (iii) jede andere Nutzung, die gegen (lokale)
Gesetze und Vorschriften verstößt.

Wenn die Unterkunft (oder Teile davon) während des
Aufenthalts beschädigt wird (im Folgenden als „Schaden“
bezeichnet), muss der Gast dies so schnell wie möglich an der
Rezeption melden.

Die zum Inventar gehörenden Gegenstände, einschließlich
Bettwäsche und Bettdecken, dürfen nicht außerhalb der
Unterkunft verwendet werden.

Wenn sich der Gast und/oder seine Gesellschaft nicht in oder
in der Nähe der Unterkunft befinden, müssen alle losen
Gegenstände wie Spielzeug usw. auf dem Stellplatz
aufgeräumt/verstaut und außer Sichtweite aufbewahrt werden,
mit Ausnahme von Fahrrädern, die nicht in die Unterkunft
gestellt werden dürfen.

Persönliche Gegenstände/Hausrat dürfen nicht
(vorübergehend) aufbewahrt/gelagert werden, außer für die
Freizeitnutzung der Unterkunft üblich.

Es dürfen keine Zelte an der Unterkunft aufgestellt werden.

EuroParcs hat das Recht, die (vermietete) Unterkunft ohne
vorherige Genehmigung in allen Fällen zu betreten, in denen
dies (dringend) erforderlich ist: in Bezug auf (i) Notfälle, (ii) die
zu erbringende Dienstleistung, einschließlich der Durchführung
von Wartungs- und Reinigungsarbeiten, die Zulassung und
Inspektion von Anlagen und (iii) den ernsthaften Verdacht, dass
der Gast und/oder seine Gesellschaft gegen das Gesetz
und/oder die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten
verstoßen.


Artikel 4: Nutzung von Grundstück/Garten/Außenbereich

Der Gast ist verpflichtet, das Grundstück, auf dem sich die
Unterkunft befindet, jederzeit frei von (Müll-)Abfällen und
Gegenständen zu halten, die nicht für die Freizeitnutzung des
Grundstücks bestimmt sind.

Es ist nicht erlaubt, Whirlpools, (aufblasbare) Schwimmbäder
usw. mit einem Fassungsvermögen von 51 Litern oder mehr
aufzustellen.

Es ist nicht erlaubt, Schilder, Plakate usw. auf dem Grundstück
anzubringen, auf dem sich die Unterkunft befindet.

Es ist nicht erlaubt, ein ideologisches, politisches oder
kirchliches Streben durch Fahnen, Plakate oder auf andere
Weise im weitesten Sinne des Wortes zum Ausdruck zu bringen.

Das Betreten des Grundstücks, auf dem sich eine andere
Unterkunft befindet, ist ohne Erlaubnis des jeweiligen
Berechtigten nicht gestattet.
Artikel 5: Post und Besuch

Es ist nicht gestattet, (Post-)Pakete oder (Online-)Bestellungen
an den Park liefern zu lassen. Die Parkverwaltung akzeptiert
keine (Post-)Pakete und diese werden an den Absender
zurückgeschickt. Etwaige Kosten können vom Gast
zurückgefordert werden.

Besucher sind im Park willkommen und müssen für ihren Besuch
nicht bezahlen. Der Gast muss seinen Besuch jedoch anmelden.
Es ist möglich, dass zu bestimmten Zeiten und/oder bei
bestimmten Veranstaltungen ohne Vorankündigung
Eintrittsgelder für Besucher erhoben werden, um den Park zu
betreten. Dieser Betrag kann für Autos, Personen und Haustiere
berechnet werden.

Die Besucher müssen sich an die gleichen Regeln halten wie der
Gast, der die Einhaltung der Parkordnung durch seine Besucher
überwachen muss. Ein Verstoß durch einen Besucher des
Gastes gilt als Verstoß des Gastes.

Sofern nicht anders mit der Parkverwaltung vereinbart, müssen
Besucher den Park vor 23:00 Uhr verlassen.

Wenn der Gast Besuchern eine Übernachtung ermöglichen
möchte, muss dies an der Rezeption gemeldet werden.
Besucher werden als Gast(Gäste) registriert und es werden
Kosten einschließlich Touristensteuer berechnet. Die
Parkverwaltung hat das Recht, Gäste abzulehnen.


Artikel 6: Haustiere

Haustiere sind nicht in jedem Park und/oder nicht in allen
Unterkünften erlaubt. Die folgenden Regeln gelten nur für
Unterkünfte, in denen Haustiere erlaubt sind. Der Gast muss sich
vor der Buchung beim Park erkundigen, ob Haustiere in der
Unterkunft und/oder in den Einrichtungen erlaubt sind. Abhängig
von den örtlichen Gesetzen und Vorschriften (z.B.
Bebauungsplan) der Gemeinde, in der Sich der Park befindet,
sind möglicherweise nicht alle Arten von Haustieren erlaubt.

Es dürfen maximal 2 Haustiere in der Unterkunft anwesend sein,
wenn dies unter den von der Parkverwaltung festgelegten
Bedingungen und gegen (eine) Gebühr(en) erlaubt ist.

Haustieren ist es nicht gestattet, Betten und Sitzgelegenheiten
in der Unterkunft zu benutzen.

Haustiere müssen innerhalb der Grenzen des Grundstücks, auf
dem sich die Unterkunft befindet, bleiben, wenn sie nicht an der
Leine geführt werden.

Haustiere dürfen sich nicht ohne Begleitung im Park aufhalten,
müssen immer an der Leine geführt werden und dürfen andere
Nutzer des Parks nicht belästigen.

Haustiere dürfen sich nicht in den Gewässern und Teichen des
Parks aufhalten.

Die Exkremente der Haustiere sind vom Gast unverzüglich zu
beseitigen.

Der Gast haftet für Schäden, die durch sein(e) Haustier(e)
verursacht werden.

Haustiere müssen die behördlichen Anforderungen (des
jeweiligen Landes) in Bezug auf Gesundheit und Impfungen
erfüllen. Wenn der Gast dies nicht nachweisen kann, kann dies
ein Grund für die Parkverwaltung sein, die Haustiere
abzulehnen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln für Haustiere wird
die Parkverwaltung eine Verwarnung an den Gast aussprechen.
Im Falle eines zweiten Verstoßes treten die Regeln über die
20260120 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienunterkünfte Niederlande Fassung: V3.0 Januar 2026 – DE 7/10
Beendigung des Aufenthalts gemäß Artikel 18 dieser
Parkordnung in Kraft.


Artikel 7: Wäsche

Das Aufhängen von Wäsche zum Trocknen in oder an der
Unterkunft ist nur gestattet, wenn andere Gäste nicht dadurch
gestört werden und nur zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.

Das Aufhängen von Wäsche zum Trocknen an Wäscheleinen ist
nicht gestattet. Erlaubt ist die Verwendung eines Wäschegestells
oder einer Wäschespinne, die nach Gebrauch sofort aufgeräumt
werden muss.


Artikel 8: Haushalts-/Gartenabfall

Der Gast ist verpflichtet, die Regeln und Anweisungen des
EuroParcs-Personals in Bezug auf die Lagerung, Sammlung und
Entsorgung von Hausmüll, Papier, Garten-, Plastik- und
Restmüll im weitesten Sinne des Wortes einzuhalten.

Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt
werden.

Der Gast hat für die Entsorgung von Sperrmüll, wie z. B.
Paletten, Haushaltsgeräten, Gartenstühlen, Teppichen usw.
Sorge zu tragen. Dieser Sperrmüll darf niemals in den (Press-
)Container oder an einen anderen Ort im Park entsorgt werden.

Sollte festgestellt werden, dass Sperrmüll zurückgelassen
wurde, werden die Kosten direkt vom Gast zurückgefordert, der
den Sperrmüll zurückgelassen hat.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Abfall-Regeln wird die
Parkverwaltung eine Verwarnung an den Gast aussprechen. Im
Falle eines zweiten Verstoßes treten die Regeln über die
Beendigung des Aufenthalts gemäß Artikel 18 dieser
Parkordnung in Kraft.


Artikel 9: Lärmbelästigung

Der Ton von Radio, Fernsehen oder anderen audiovisuellen und
akustischen Geräten oder Musikinstrumenten darf außerhalb der
eigenen Unterkunft nicht hörbar sein, weder im öffentlichen
Bereich noch in den Einrichtungen des Parks, die nicht vom Park
zur Verfügung gestellt werden.

Die Nutzung eines Motormähers und anderer lärmbelästigender
(Garten-)Geräte durch die Gäste ist zwischen 20:00 und 10:00
Uhr nicht gestattet.

Zwischen 23:00 und 07:00 gilt im Park die Nachtruhe.


Artikel 10: Grillen und Brandschutz

Das Grillen ist erlaubt, sofern keine Warnungen und/oder
Verbote durch die zuständigen Behörden und/oder die
Parkverwaltung ausgesprochen wurden und die nachfolgenden
Regeln eingehalten werden.

Es ist äußerste Vorsicht geboten und es müssen die
notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Zum Grillen dürfen nur zugelassene Grillgeräte verwendet
werden, die mit Strom und Gas betrieben werden. Das Grillen
mittels Feuerkörben und auf Holzfeuer, Kohle und Briketts ist
nicht erlaubt.

Das Grillen muss mindestens 3 Meter von Bäumen, Sträuchern,
Zäunen, Unterkünften und Einrichtungen entfernt erfolgen. Für
Notfälle sollte immer ein Eimer mit ca. 10 Litern Wasser in
Reichweite des Grills bereitstehen.

Die beim Grillen freigesetzten Abfallprodukte
(Verbrennungsrückstände) dürfen nicht auf oder in den Boden
eingebracht werden. Wenn der Abfall (die Asche) abgekühlt ist,
kann die Asche in einem Müllsack in den entsprechenden
Containern des Parks entsorgt werden.

Die Parkverwaltung hat das Recht, unter besonderen
Umständen (z. B. bei extremer Trockenheit) die Nutzung eines
Grills oder eines ansonsten grundsätzlich erlaubten offenen
Feuers an den Unterkünften zu untersagen.

Brennbare, brandfördernde und brandgefährdende Stoffe dürfen
sich nicht in und in der Nähe der Unterkunft befinden.

Das Abbrennen von offenem Feuer ist strengstens untersagt. Es
ist auch nicht gestattet, einen Feuerkorb, einen Allesbrenner,
einen Holzofen, einen Kamin, einen Ölofen usw. in und an der
Unterkunft zu halten, außer in den Unterkünften, für die die
Parkverwaltung eine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Park ist nicht
gestattet. In der Silvesternacht kann die Parkverwaltung einen
bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Parks bestimmen,
an dem das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist.

Die geltenden Sicherheitsvorschriften der Parkverwaltung, der
Feuerwehr und/oder anderer zuständiger Behörden sind
jederzeit einzuhalten.


Artikel 11: Fahrzeuge/Wasserfahrzeuge

Zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr dürfen keine Autos oder
andere Kraftfahrzeuge im Park fahren.

Das Fahren von Kraftfahrzeugen im Park sollte auf ein Minimum
beschränkt werden.

Auf dem gesamten Gelände gilt für Fahrzeuge eine
Höchstgeschwindigkeit von 5 Stundenkilometern. Bei der
zweiten Feststellung eines Verstoßes gegen diese Regel hat die
Parkverwaltung das Recht das betreffende Fahrzeug außerhalb
des Parks abstellen zu lassen und/oder den Zutritt zu verbieten.

Es ist nicht gestattet, den Park mit Fahrzeugen mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm, Fahrzeugen mit
eingeschaltetem Motor von Mopeds und Mofas, 45-kmFahrzeugen und anderen leicht motorisierten Zweirädern,
Quads, Trikes, Elektrorollern usw. zu befahren. Für Fahrzeuge
zur Beförderung von Behinderten gilt eine Ausnahme.

Es ist nicht gestattet, mit Fahrzeugen auf den unbefestigten
Straßen und/oder auf den asphaltierten Straßen zu fahren, die
durch Verbotsschilder im Park gekennzeichnet sind. Nur wenn
es unbedingt erforderlich ist, kann die Parkverwaltung eine
Ausnahme von dieser Regel gewähren.

Das Parken geschieht auf Basis der Verfügbarkeit. Autos und
andere Fahrzeuge müssen auf den von der Parkverwaltung
ausgewiesenen Parkplätzen und Parkflächen abgestellt werden.

Auf jedem Grundstück, das für die individuelle Nutzung
vorgesehen ist, darf ein Auto in der dafür vorgesehenen Fläche
abgestellt werden. Wenn genügend Platz für einen zweiten
Parkplatz vorhanden ist, ist das Abstellen eines zweiten Autos
auf dem Grundstück mit Genehmigung der Parkverwaltung
erlaubt. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb des
Grundstücks (z. B. auf oder neben den Wegen) oder auf anderen
Grundstücken, auf denen sich eine andere Unterkunft befindet,
ist nicht gestattet (es sei denn, es liegt eine Genehmigung des
jeweiligen Berechtigten vor).

Auf Grundstücken mit Villen dürfen jeweils zwei Autos geparkt
werden.
20260120 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienunterkünfte Niederlande Fassung: V3.0 Januar 2026 – DE 8/10

Es ist nicht gestattet, Anhänger, Wohnmobile, Trailer,
Wohnwagen usw. ohne vorherige schriftliche Genehmigung der
Parkverwaltung im Park zu parken und/oder zu lagern.
Fahrzeuge, die ohne die oben genannte Genehmigung geparkt
oder abgestellt wurden, können auf Kosten des Gastes ohne
vorherige Ankündigung entfernt werden.

Elektroautos und andere Fahrzeuge können an den
Ladestationen/Ladepunkten geladen werden. Das Aufladen von
Elektrofahrzeugen von der Unterkunft aus/an der Unterkunft ist
nicht gestattet.

Auf allen Wasserstraßen, die Teil des Parks sind, gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von 5 Stundenkilometern. Bei der
zweiten Feststellung eines Verstoßes gegen diese Regel hat die
Parkverwaltung das Recht das betreffende Wasserfahrzeug
außerhalb des Parks abstellen zu lassen und/oder den Zutritt zu
verbieten.

Die Liegeplätze für Wasserfahrzeuge sind begrenzt. Die
Nutzung muss immer unter Einhaltung der (eventuell) von der
Parkverwaltung vorgegebenen Bedingungen erfolgen.

Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge im Park
zu waschen oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und
Wasserfahrzeugen durchzuführen, wie z. B. Ölwechsel und
Reparaturen, die normalerweise in einer Garage oder einem
Trockendock stattfinden.


Artikel 12: Parkeinrichtungen

Die Nutzung des Schwimmbads, des Wellnessbereichs
und/oder anderer Parkeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Spielplätze, das Schwimmbad und andere
Parkeinrichtungen werden nicht beaufsichtigt, es sei denn, dies
ist in der jeweiligen Einrichtung angegeben.

Das Schwimmen erfolgt zu jeder Zeit auf eigene Gefahr und ist
nur in den von der Parkverwaltung ausgewiesenen Gewässern
erlaubt, es sei denn, örtliche Verordnungen erlauben dies
(vorübergehend) nicht. Es ist verboten, von Stegen/Terrassen
usw. zu tauchen oder zu springen.

Das Angeln ist nur in dem von der Parkverwaltung
ausgewiesenen Teich und/oder Gewässer mit ausreichender
(Angel-)Genehmigung und in Übereinstimmung mit den damit
verbundenen Bedingungen und Vorschriften gestattet. Fische
sollten sofort wieder freigelassen werden. Angeln ist nicht
erlaubt, wenn die örtlichen Vorschriften dies (vorübergehend)
nicht zulassen. Das Angeln im Hafen ist zu jeder Zeit verboten.

Es ist nicht gestattet, Wasser aus dem Park und aus
Grundstücken und/oder Gewässern, die Teil des Parks sind, zu
entnehmen.

Grünflächen des Parks dürfen nicht betreten werden, sofern
nicht anders angegeben.

Gebäude und Einrichtungen in und um den Park können für
Wartungsarbeiten vorübergehend außer Betrieb genommen
werden, ohne dass dies einen Anspruch auf eine vollständige
oder teilweise Rückerstattung des bezahlten oder noch zu
zahlenden, vereinbarten Preises rechtfertigt. Wann immer
möglich, wird EuroParcs eine Stilllegung rechtzeitig ankündigen.
In dringenden Fällen kann EuroParcs von einer Ankündigung
absehen.


Artikel 13: Notfälle

Alle Zufahrtsstraßen zum Park, zu den Parkeinrichtungen und
den Unterkünften müssen frei von Hindernissen bleiben, damit
die Rettungsdienste jederzeit freien Durchgang haben.

Im Falle eines Notfalls (z. B. erforderliche Hilfe durch
Rettungsdienste) kann die Parkverwaltung die Erlaubnis
erteilen, die Verbotsschilder zu ignorieren.

Im Falle einer vermeintlichen Gefahr oder eines Notfalls,
wodurch Schäden am Park, an den Einrichtungen, an den
bestehenden Gebäuden und Unterkünften und/oder an den im
Park anwesenden Personen und Tieren entstehen könnten,
kann die Parkverwaltung sich Zugang zur Unterkunft
verschaffen.


Artikel 14: Verschmutzung

Der Gast wird Aktivitäten unterlassen, die im Park eine
Verschmutzung unter anderem des Bodens, des
Oberflächenwassers, des Grundwassers, der Gebäude, des
Teichs, der Gewässer und/oder der Spundwand verursachen.
Die Einleitung von Abwasser oder anderen Flüssigkeiten
außerhalb des ausgewiesenen Bereichs, wie z. B. in einen Teich
und/oder ein Gewässer, sowie die Verschmutzung von
Oberflächengewässern ist strengstens untersagt. Verursachte
Verschmutzungen müssen unverzüglich der Parkverwaltung und
den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Der Gast jeder Unterkunft, einschließlich des dazugehörigen
Grundstücks, hat dafür Sorge zu tragen, dass das Ganze in
einem umwelthygienischen Zustand bleibt. Wenn der Gast durch
Handlungen oder Unterlassungen eine Belästigung, z. B. durch
Ungeziefer, haftet der Gast gegenüber der Parkverwaltung für
alle daraus resultierenden Schäden.

Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen zur Entfernung von
asbesthaltigen (Bau-)Materialien Folge zu leisten, ohne
Anspruch auf eine Ermäßigung auf den vereinbarten Preis oder
eine andere Form der Entschädigung.

Kosten für Verschmutzung(en), die von einem Mitglied der
Gesellschaft des Gastes verursacht wird (werden), werden vom
Gast zurückgefordert.

Wenn der Gast nach einem Verstoß gegen diesen Artikel einer
schriftlichen Aufforderung der Parkverwaltung zur Behebung der
betreffenden Belästigung nicht innerhalb einer angemessenen
Frist nachkommt, ist die Parkverwaltung berechtigt, alles zu tun,
was vernünftigerweise erforderlich ist, um diese Belästigung auf
Kosten des fahrlässigen Gastes zu beenden.
Artikel 15: Verkauf, Rauchen, Alkohol, Drogen, Waffen und
Prostitution

Das Anbieten von Waren zum Verkauf oder das Betreiben von
Propaganda für irgendeinen Zweck oder das Bewerben von
Produkten/Dienstleistungen ist nicht gestattet.

Rauchen und/oder Verdampfen ist in der Unterkunft und in den
Parkeinrichtungen nicht erlaubt. Das Rauchen ist nur außerhalb
der Unterkunft und mit einem Aschenbecher gestattet (an der
Rezeption erhältlich).

Öffentliche Trunkenheit und Alkoholmissbrauch in oder
außerhalb der Unterkunft, im öffentlichen Bereich des Parks und
in/in der Nähe der gastronomischen Einrichtungen und anderer
Einrichtungen des Parks sind verboten. Es ist nicht gestattet,
sich mit geöffneten Flaschen/Dosen/Kartons mit alkoholischen
Getränken im Park zu bewegen oder diese Getränke an anderen
20260120 Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienunterkünfte Niederlande Fassung: V3.0 Januar 2026 – DE 9/10
Orten als in der Unterkunft oder in den gastronomischen
Einrichtungen zu konsumieren. Durch das Mitführen von
geöffneten Flaschen/Dosen/Kartons mit alkoholischen
Getränken im öffentlichen Bereich des Parks wird davon
ausgegangen, dass eine öffentliche Trunkenheit vorliegt.

Der Besitz oder Konsum von (Soft-)Drogen im weitesten Sinne
des Wortes, einschließlich des Anbaus, der Kultivierung
und/oder der Herstellung von Betäubungsmitteln und des
Handels damit, ist nicht gestattet.

Der Besitz oder die Verwendung von Waffen(-Attrappen),
Schusswaffen, Stichwaffen, Schlagwaffen und anderen Arten
von (legalen) Waffen ist im Park nicht gestattet, auch wenn Sie
im Besitz einer Waffenerlaubnis sind.

Die Ausübung, das Anbieten oder die Nutzung von Prostitution
ist verboten.

Wenn die Parkverwaltung einen Verstoß gegen die oben
genannten Regeln feststellt, bei dem der Gast und/oder seine
Begleiter gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen,
wird die Parkverwaltung dies anzeigen oder der Polizei melden.
Artikel 16: Kameraaufsicht, Medienpolitik und Drohnen

Kameraüberwachung ist vorhanden, um das Eigentum der
Gäste und des Personals zu schützen, wenn dies gerechtfertigt
ist und die Regeln der Privatsphäre eingehalten werden.

Aufnahmen jeglicher Art im Park sind nur mit vorheriger
Genehmigung der Parkverwaltung gestattet.

Journalisten wenden sich bitte an die Kommunikationsabteilung
von EuroParcs.

Journalisten müssen die Datenschutz-Grundverordnung, das
Porträtrecht und alle Vorschriften und Bestimmungen zum
Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen einhalten.

Die Interessen der Parkverwaltung, der Parkmitarbeiter, seiner
Lieferanten und Gäste müssen jederzeit in Wort, Bild und Gesten
respektiert werden. Diese müssen von aufdringlichen und/oder
konfrontativen und/oder verfolgenden und/oder spionierenden
Journalisten mit dem Ziel, Aufnahmen jeglicher Art anzufertigen
und/oder Interviews zu führen und/oder (mündliche) Reaktionen
zu provozieren, verschont bleiben.

Nur mit vorheriger Genehmigung einer im Park anwesenden
Person darf diese Person auf (irgendeinem) Bild erkennbar
festgehalten werden.

Es ist ausdrücklich verboten, Drohnen über den Park fliegen zu
lassen. Außerdem dürfen keine Drohnenbilder des Parks ohne
vorherige schriftliche Genehmigung der Parkverwaltung
gemacht werden.


Artikel 17: Haftung

EuroParcs haftet nicht für Diebstahl und/oder Verlust von
Eigentum des Gastes und/oder seiner Gesellschaft während
oder infolge seines Aufenthalts im Park.

EuroParcs haftet nicht für Schäden an Gütern und/oder
Haustieren und/oder Personenschäden des Gastes und/oder
seiner Gesellschaft während oder infolge seines Aufenthalts im
Park, es sei denn, dies ist das Ergebnis eines Mangels, der
EuroParcs zuzuschreiben ist.

EuroParcs haftet nicht für Schäden, die aus entgangenem
Reisevergnügen oder aus geschäftlichen und sonstigen
Folgeschäden bestehen. Darüber hinaus haftet EuroParcs nicht
für Schäden, für die ein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen
einer Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung oder einer
anderen Versicherung besteht.

EuroParcs haftet nicht für die (vorübergehende) Schließung oder
Unbrauchbarkeit von Parkeinrichtungen aufgrund höherer
Gewalt oder behördlicher Eingriffe.

Im Falle einer unsachgemäßen Nutzung oder unsachgemäßem
Hinterlassen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
übermäßige Verschmutzung, der Unterkunft und/oder des
Grundstücks und/oder der Einrichtungen werden zusätzliche
Kosten in Rechnung gestellt, die der Gast dann sofort zu zahlen
hat.

Der Gast und die Mitglieder seiner Gesellschaft haften
gesamtschuldnerisch für Schäden am und/oder Fehlen von
Inventar (oder Teilen davon), verursacht durch Handlungen oder
Unterlassungen des Gastes und/oder seiner Gesellschaft. Der
Gast hat den Schaden und/oder Verlust unverzüglich der
Parkverwaltung zu melden. Die Parkverwaltung kann die Kosten
für den Schaden und/oder Verlust vom Gast zurückfordern, und
diese Kosten sind unverzüglich zu erstatten, es sei denn, der
Gast kann nachweisen, dass die Entstehung des Schadens
und/oder Verlusts nicht auf sein Verschulden oder auf das
Verschulden der Mitglieder (eines Mitglieds) seiner Gesellschaft
zurückzuführen ist/sind.

Der Gast stellt EuroParcs von allen Ansprüchen Dritter frei, die
sich aus einer Handlung oder Unterlassung des Gastes und/oder
seiner Gesellschaft und/oder seiner Besucher ergeben.


Artikel 18: Beendigung des Aufenthalts und Abreise

Im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden Gesetze und
Vorschriften und/oder gegen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und/oder im Falle der Nichtbefolgung
von Anweisungen des EuroParcs-Personals ist die
Parkverwaltung berechtigt, den Aufenthalt des Gastes und
seiner Gesellschaft mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Nach der Beendigung ist es dem Gast und seiner Gesellschaft
untersagt, die Parkeinrichtungen zu nutzen, und der Gast und
seine Gesellschaft müssen den Park so schnell wie möglich
verlassen, wobei die Artikel 2.7 bis 02.15 dieser Parkordnung in
Kraft bleiben.

Nach Bekanntgabe der Beendigung ist die Parkverwaltung
berechtigt, die Unterkunft vor der Abreise von Gas, Wasser und
Strom abzuschalten.

Der Gast bleibt verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen,
unabhängig davon, ob der Gast oder die Parkverwaltung den
Aufenthalt (vorzeitig) beendet hat. Wenn der Gast den
vereinbarten Preis bezahlt hat, erhält der Gast keine (anteilige)
Rückerstattung und hat keinen Anspruch auf Erstattung von
(zusätzlichen) Reise- und/oder Übernachtungskosten.


Artikel 19: Beschwerden
Trotz aller Sorgfalt und Bemühungen des EuroParcs-Personals kann
der Gast eine Beschwerde über seinen Aufenthalt haben. Diese
Beschwerde muss der Gast grundsätzlich vor Ort und direkt an der
Rezeption des Parks melden. Wenn die Beschwerde nicht
zufriedenstellend bearbeitet wird, muss der Gast die Beschwerde
innerhalb eines (1) Monats nach der Abreise aus der Unterkunft per
E-Mail an feedback@europarcs.nl senden, andernfalls verfällt
jeglicher Anspruch.


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Artikel 20: Zum Schluss: Sondervereinbarungen und
unvorhergesehene Situationen

Vereinbarungen, die von der hier enthaltenen Parkordnung
abweichen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
wurden.

EuroParcs behält sich das Recht vor, die Parkordnung jederzeit
zu ändern und/oder zu ergänzen.

Die Parkverwaltung kann zusätzliche Regeln aufstellen. Diese
Regeln werden bei der Ankunft im Park ausgehändigt oder auf
andere Weise bekannt gegeben.

Die Parkverwaltung entscheidet über Fälle, die nicht in der
Parkordnung, in den EuroParcs-Buchungsbedingungen oder in
den RECRON-Bedingungen geregelt sind.